Die Vergabe von Gutscheinen für den Schwimmbadbesuch ist ein Beitrag der Gemeinde, den Einsatz der Feuerwehrleute zu würdigen, die Motivation zu steigern und das familiäre Umfeld einzubeziehen.

Der Brandschutz ist Pflichtaufgabe der Gemeinde und deswegen soll das ehrenamtliche Engagement auch gewürdigt werden.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Regelungen zur Vergabe von Schwimmbad-Gutscheinen (Ulsterwelle Hilders) für Feuerwehrleute aufzustellen.

Die Vergabe der Gutscheine kann sich beispielsweise nach den Kriterien

  • Einsätze
  • Beteiligung an Übungen
  • Beteiligung am Sport

orientieren.

Das private Umfeld von Feuerwehrleuten ist stets mit betroffen, daher sollen die Gutscheine an Familienmitglieder übertragen werden können.

Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung über den Haupt- und Finanzausschuss zwecks Festlegung der weiteren Vorgehensweise vorzulegen.


Beschluss in der Sitzung :

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vergabe von Schwimmbadgutscheinen für Feuerwehrleute und deren Familien an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung weiterzuleiten.

Abstimmung : 22 : 0 : 0

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit dem Landkreis Fulda und dem Land Hessen mit dem Ziel einer zukünftigen gemeinsamen Finanzierung der laufenden Kosten der Ulsterwelle sowie der für diese Einrichtung erforderlichen Investitionen aufzunehmen.

Der Gemeindevorstand berichtet regelmäßig in den nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung über den Stand der Gespräche und Verhandlungen.

Begründung:

  •  Als einziges Hallen-, Sport- und Freizeitbad in der Umgebung hat die Ulsterwelle eine wichtige übergemeindliche Funktion für das gesamte Ulstertal und darüber hinaus.
  • Die Ulsterwelle stellt den Schwimmsport für die Schulen im Ulstertal und der weiteren Umgebung sicher.
  • Sie ist eine unverzichtbare touristische Einrichtung in der Hessischen Rhön.
  • Die Ulsterwelle ermöglicht es den Bürgern im Ulstertal und im gesamten östlichen Teil des Landkreises Fulda sowie dem Schwimmverein, im ganzen Jahr den Schwimmsport zu betreiben.
  • Das umfangreiche und weiter wachsende Angebot an unterschiedlich Kursen fördert die Gesundheit der Bürger in unserer Region.
  • Als finanzschwache Gemeinde kann Hilders die laufenden und die Investitionskosten für die Ulsterwelle nicht alleine tragen.
  • Aufgrund der übergemeindlichen Funktion und der herausragenden Bedeutung der Ulsterwelle ist eine angemessene Beteiligung des Landkreises Fulda und des Landes Hessen an der Finanzierung erforderlich und auch angemessen.
  • Die gemeinsame Finanzierung wäre beispielsweise durch die Gründung eines Zweckverbandes denkbar.

    Wir werden den Antrag in der kommenden Sitzung ergänzend mündlich begründen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Karl Herrmann

    (Fraktionsvorsitzender)

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, über die Bäderkommission umgehend eine Förderung  nach dem  Sonder-Investitionsprogramm „Hallenbäder“ zu beantragen. 

Hierzu ist ein Gesamtprojekt zu entwickeln, welches neben der geplanten Holzhackschnitzelheizung alle in Frage kommenden sonstigen Energieeinsparungsmaßnahmen in den Bereichen Heizung, Lüftung und Elektro enthält.

Begründung:

  • In den letzten Wochen konnten wir Presseberichten entnehmen, dass mehrere Hessische Gemeinden (z.B. Gersfeld, Wildeck- Obersuhl) entsprechende Förderungen erhalten.
  • Nach unseren Erkundigungen werden ausschließlich Energieeinsparungs- und Sanierungsmaßnahmen für Hallenbäder gefördert. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen, von denen auch Vereine und Schulen profitieren.
  • Der Fördersatz beträgt 30 %.
  • Die Förderung kann zusätzlich zu der bereits für die Holzhackschnitzelheizung vorgesehenen  KFW-Förderung gewährt werden. Als Bauherr und Eigentümer der Anlage  sollte jedoch die Marktgemeinde Hilders vorgesehen werden.
  • Die Gemeinde Hilders sollte sich nicht auf die Holzhackschnitzelheizung beschränken, sondern alle sonstigen sinnvollen Maßnahmen einbeziehen, weil in Zukunft keine weiteren vergleichbaren Förderprogramme zu erwarten sind.
  • Da das Förderprogramm schon einige Zeit läuft ist Eile geboten.

Wir werden den Antrag in der Sitzung ergänzend erläutern.

Lothar Klüber

(Fraktionsvorsitzender)

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Landkreis des Landkreises Fulda die Mitfinanzierung der Kosten der Ulsterwelle in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten über den Kreisausgleichsstock oder alternativ über den Kreishaushalt zu beantragen.

  1. Die Ulsterwelle wird zu einem größeren Teil von Bürgern und Touristen der Nachbargemeinden genutzt. Ferner wird der Schulschwimmsport für die Gemeinden Ehrenberg, Hilders, teilw. Hofbieber und Tann durch diese Einrichtung sichergestellt.
  2. Seit der Gebietsreform trägt der Landkreis Fulda über den entsprechenden Zweckverband 50 % der laufenden Kosten und der Investitionskosten für das Hallenbad Hünfeld, obwohl die Stadt Hünfeld wesentlich finanzstärker als die Gemeinde Hilders ist. Es ist der Gemeinde  Hilders nicht länger zuzumuten, die Defizite für die Ulsterwelle alleine und über den Kreishaushalt zusätzlich die Defizite für das Hallenbad Hünfeld mitzutragen.
  3. Die Aufwendungen für Hallenbäder sollten aufgrund ihrer Bedeutung und des Nutzens für die Region zumindest zu einem angemessenen Teil übergemeindlich aufgebracht werden.

Wir werden den Antrag in der Sitzung ergänzend erläutern.

Lothar Klüber

(Fraktionsvorsitzender)